Ich habe eine Parkschaden gemacht, was nun?
- Bleib am Unfallort: Verlasse den Ort des Geschehens auf keinen Fall. Fahrerflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") ist auch in der Schweiz strafbar.
- Versuche, den Besitzer zu finden: Warte eine angemessene Zeit, um den Halter des beschädigten Fahrzeugs ausfindig zu machen.
- Polizei rufen, falls der Besitzer nicht erscheint: Kannst du den Besitzer nicht finden (auch nicht nach angemessener Wartezeit), musst du die Polizei kontaktieren (Notrufnummer 117). Du bist verpflichtet, den Schaden zu melden. Einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, genügt nicht. Die Polizei nimmt den Fall auf und stellt sicher, dass die Daten korrekt ausgetauscht werden.
- Unfallprotokoll erstellen: https://www.nbi-ngf.ch/pdf/up/up_d.pdf
- Daten austauschen: Wenn du den Besitzer triffst, müsst ihr gegenseitig eure Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) sowie die Angaben zur jeweiligen Haftpflichtversicherung austauschen. https://www.nbi-ngf.ch/pdf/up/up_d.pdf
- Schaden dokumentieren: Mache Fotos vom Schaden, den Fahrzeugen und der Umgebung. Notiere dir das Kennzeichen des anderen Autos sowie Datum, Uhrzeit und Ort.
- Versicherung informieren: Melde den Schaden so schnell wie möglich deiner Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese ist für die Deckung des Schadens am fremden Fahrzeug zuständig.
Der Unterschied zwischen Parkschaden und Kollision liegt hauptsächlich in Ort, Art und Ablauf des Schadensereignisses. Hier eine klare Gegenüberstellung:
🚗 Parkschaden
Definition:
Ein Parkschaden entsteht, wenn ein geparktes oder parkiertes Fahrzeug beschädigt wird.
Typische Merkmale:
Das Fahrzeug steht still, meist auf einem Parkplatz, am Strassenrand oder in einer Garage. Der Schaden wird von einer unbekannten oder flüchtigen Person verursacht (z. B. durch ein vorbeifahrendes Auto oder beim Ausparken, oder Einkaufswagen).
Der Geschädigte bemerkt den Schaden später.Beispiel: Jemand streift dein geparktes Auto auf dem Parkplatz und fährt davon.
Versicherungstechnisch (je nach Land und Vertrag):
In der Schweiz z. B. wird ein Parkschaden häufig über die Parkschadenversicherung (Zusatz zur Teilkasko) gedeckt. Oft sind auch böswillige Schlüsselkratzer via Parkschadenversicherung versichert.In Deutschland wäre das ein Vandalismus- oder Unfallfluchtschaden, meist nicht über Teilkasko versichert (nur über Vollkasko).
Kein Versicherungsschutz vorhanden: Der Nationale Garantiefonds (NGF) übernimmt Schäden durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge/Fahrräder/ähnliche Geräte. Voraussetzung ist, dass nach dem jeweils anwendbaren Strassenverkehrsrecht eine Versicherungspflicht besteht. Der Selbstbehalt liegt bei CHF 1'000.
💥 Kollision
Definition:
Eine Kollision liegt vor, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge (oder ein Fahrzeug und ein Hindernis) aktiv aufeinandertreffen, während mindestens eines davon in Bewegung ist.
Typische Merkmale:
Mindestens ein Fahrzeug bewegt sich (Fahrvorgang).Der Schaden entsteht im direkten Zusammenhang mit der Fahrzeugführung.
Die Beteiligten sind in der Regel bekannt (z. B. Unfallgegner).
Beispiel: Du fährst rückwärts aus der Parklücke und stösst gegen ein anderes Auto.
Versicherungstechnisch:
Eine Kollision fällt unter die Vollkaskoversicherung (eigene Schuld) oder die Haftpflichtversicherung (bei Fremdschaden).Es handelt sich um ein klassisches Unfallereignis.
🔍 Kurzvergleich
| Merkmal | Parkschaden | Kollision |
|---|---|---|
| Fahrzeug in Bewegung | Nein | Ja (mind. eines) |
| Beteiligter bekannt | Oft nein | Meist ja |
| Typischer Ort | Parkplatz, Strassenrand | Strasse, Kreuzung, Parkplatz(aktiv) |
| Versicherung | Teilkasko-Zusatz (Parkschaden) oder Vollkasko (allenfalls mit Selbstbehalt) | Vollkasko oder Haftpflicht, (Tierkollision Teilkasko) |
| Beispiel | Geparktes Auto wird angefahren | Beim Einparken stösst man an anderes Auto |

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